Schreiber ./. Polizeipräsident

Heute am 17.7.2010 bekam ich eine Zustellurkunde des Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Bei mir gingen gleich alle Alarmglocken an, da mir von einem Verfahren bei diesem Amtsgericht nichts bekannt war, und ich mir auch nicht vorstellen konnte, dass mich dort (im Moment) jemand verklagen könnte.

Umso erfreulicher, war dann der Inhalt. Es ging um ein Verfahren gegen den Polizeipräsidenten Gelsenkirchen, welches ich beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angestrengt hatte. Sehen wir uns mal die Entwicklung an.

Im Februar 2010 wurde ich verhaftet, weil ich mich zunächst weigerte ein Knöllchen über 60 € zu bezahlen. Wegen meinen politischen Ativitäten wollte mich der Folterknast Gelsenkirchen dort nicht behalten. Gewaltsam brachte man mich in die JVA Dortmund. Erst dort durfte ich die 60 € bezahlen, der Folterknast Gelsenkirchen hatte die Bezahlung verweigert. Mein Anwalt und ein Richter empfahlen mir Strafantrag gegen den Folterknast wegen Nötigung und Körperverletzung zu stellen.

Daher fuhr ich am 12.02.2010 zur Polizeiwache Gelsenkirchen um den Strafantrag aufzugeben. Der Beamte R. teilte mir mit, er würde mich kennen, und er würde meine Strafanzeige (erneut) nicht aufnehmen. Ich sollte, trotz meiner bekannten und für jedermann erkenntlichen Körperbehinderung, zur Staatsanwaltschaft Essen fahren, um dort meinen Strafantrag aufzugeben. Daraufhin schrieb ich den Polizeipräsidenten an und forderte ihn auf, dafür zu sorgen, dass ich bei der Gelsenkirchener Polizeiwache meine Strafanträge aufgeben kann. Dafür setze ich eine Frist von 7 Tagen. Nach ca. 14 Tagen ging ich zum Amtsgericht Gelsenkirchen und wollte dort eine einstweilige Verfügung gegen den Polizeipräsidenten aufgeben. Die Rechtsantragstelle des Amstgericht teilte mir mit, dass das Amtsgericht dafür (angeblich) nicht zuständig sei. Für meinen Antrag gegen den Polizeipräsidenten sei das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuständig. Ich bin (wie meistens) ganz ehrlich, und stimmte der Rechtspflegerin zu. Meine einstweilige Verfügung gab ich noch am selben Tag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf.

Der Richter des Verwaltungsgerichts teilte mir schriftlich mit, dass das Verwaltungsgericht angeblich nicht zuständig sei. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Strafanträge angeblich auch beim Amtsgericht aufgeben könnte.

Daraufhin ging ich erneut zum Amtsgericht Gelsenkirchen. Dort werde ich seit einiger Zeit, im Auftrag des Direktors, immer von mindestens einem Wachmann begleitet. Im Beisein des Wachmanns wurde mir von der Rechtsantragstelle mitgeteilt, dass ich Strafanträge (angeblich) nur bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft aufgeben könnte. Danach fuhr ich zum Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer und fragte dort bei der Rechtsantragsstelle nach. Auch dort wurde mir mitgeteilt, dass man Strafanträge  (angeblich) nicht beim Gericht aufgeben könnte.

Am selben Tag erklärte mir jedoch ein Volljurist, dass man Strafanträge auch bei den Rechsanträgstellen der Amtsgerichte aufgeben kann. Soviel zu den Kenntnissen der Rechtsantragsstellen.

Der Richter des Verwaltungsgericht wurde von mir wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie zu erwarten, hat der nächste Richter des Verwaltunsgericht den Befangehnheitsantrag abgelehnt. Ich muss jetzt jedoch eingestehen, dass der Befangenheitsantrag gegen den Richter tatsächlich unbegründet war, da trotz anderslautender Behauptungen der Amtsgerichte Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer, die Aussage des Verwaltungsrichters anscheinend stimmte. Denn der Beschluss gegen den Polizeipräsidenten wurde nun nicht, wie erwartet, vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, sondern vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer erlassen.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer hat nun meinem Antrag im vollen Umfang stattgegeben. Der Polizeipräsident wird verpflichtet dafür zu sorgen, dass ich meinen ursprünglichen Strafantrag gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen, sowie zukünftige Strafanträge (auch) bei allen Polizeidienststellen in Gelsenkirchen aufgeben kann.

Nachdem nun die Sache im vollen Umfang zu meinen Gunsten entschieden wurde, gibt es nur noch ein Haar (Härchen) in der Suppe. Weder das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer hielten es für nötig, mich im Vorfeld darüber zu informieren, dass das Verwaltunsggericht die Sache an das Amtsgericht abgegeben hat. Das hätte sich eigentlich so gehört. Ich hatte nämlich schon vor, gegen den Verwaltungsrichter eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit einzureichen.

Das Schreiben des Amtsgericht wird hier demnächst veröffentlicht.

Ich will hier nicht verschweigen, dass ich den Polizeipräsidenten nicht verstehe. Wenn so ein kleiner, einfacher Beamter zu dumm oder zu faul ist einen Strafantrag aufzunehmen, dann ist das eine Sache. Aber wenn der Polizeipräsident es zuläßt, dass das Gericht hier eine Entscheidung treffen muss, dann ist das nicht nur peinlich.

Der Polizeipräsident war zwischen Mitte Februar und Mitte Juli nicht in der Lage dafür zu sorgen, dass seine Behörde einem Bürger das ermöglicht, wozu seine Mitarbeiter da sind und von uns Bürgern bezahlt wird. Über diese Fähigkeiten des Polizeipräsidenten sollte man unbedingt das Innenministerium und das LKA informieren.

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